jgs immobilien berät
im Auftrag des Objekteigentümers, die
Miet- und Kaufinteressenten.
Nur im Falle eines Vertragsabschlusses
verrechnet die jgs immobilien an den Mieter/Käufer
ein Vermittlungshonorar entsprechend den
Honorarrichtlinien der Immobilienmaklerverordnung,
in Höhe von 3 Bruttomonatsmieten (Nettomonatsmiete
inkl. Betriebskosten exkl. MwSt) bzw. 3%
der Kaufsumme zuzüglich
Mwst.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
unseren Informationsseiten.
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§
Immobilien - Gesetz §
-
Nebenkostenübersicht und weitere Informationen
für Kauf/Verkauf, Mieter/Vermieter sowie
Pächter/Verpächter [ mehr... ]
Hilfreiche Informationen für
Immobiliensuchende.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Fa. jgs immoblien keine Verantwortung
für den Inhalt externer Links übernehmen kann!
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